Auf den folgenden Seiten finden Sie das Übungsprogramm unseres Vereins, sowie alle Termine für die angebotenen Sportarten. So erhalten Sie eine Übersicht, über die Vielseitigkeit unseres Vereins. Für einen günstigen Jahresbeitrag können Sie und Ihre Familienmitglieder an allen Sportarten teilnehmen, für sich selbst herausfinden, welche Sportart Ihnen am besten zusagt.
Unseren Mitgliedern wünschen wir bei der Ausübung ihres Sports viel Freude und Erfolg. Neumitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen. Nutzen Sie die Breite unseres Sportangebotes. Ein Probetraining ist kostenlos. Kommen Sie in die Übungsstunden und wenden Sie sich an die Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter.
Wir freuen uns auf Sie.
Der Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,
unsere Geschäftsstelle, Am Obergraben 12, ist nach dem Jahrhunderthochwasser renoviert und erstrahlt wieder im neuen Glanz. Ein paar kleine Reparaturen stehen noch aus und die Elektrik wird von der Stadt Hagen noch neu installiert, dann ist alles geschafft.
Wir möchten auch allen Mitgliedern die Gelegenheit bieten, dass die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist und zwar jeden 1. Dienstag im Monat ab 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Der erste Termin ist Dienstag, der 06.06.2023, ab 17.00 Uhr.
Wir freuen uns auf Euch und verbleiben mit
herzlichen Grüßen
TSV Dahl 1878 e.V.
Der Vorstand
Jahreshauptversammlung 2021 verschoben
/in Verein /von antoniusDer Bundestag hat am 17.12.2020 zwei Gesetze verabschiedet, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Corona-Pandemie auch Änderungen im Vereinsrecht enthalten. Der TSV Dahl 1878 e.V. verfügt nicht über ausreichende Mittel, um Mitgliederversammlungen als virtuelle Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Weihnachten 2020
/in Verein /von antoniusDer Vorstand des TSV Dahl wünscht allen Mitgliedern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2021.
Die neue Corona-Schutzverordnung und Sportbetrieb
/in Verein /von antoniusDas Servicezentrum Sport hat uns die aktuellen Regelungen gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 30. Oktober 2020 für den Bereich Sport zugeschickt und bittet um zwingende Beachtung der Vorgaben und Bestimmungen:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
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