Auf den folgenden Seiten finden Sie das Übungsprogramm unseres Vereins, sowie alle Termine für die angebotenen Sportarten. So erhalten Sie eine Übersicht, über die Vielseitigkeit unseres Vereins. Für einen günstigen Jahresbeitrag können Sie und Ihre Familienmitglieder an allen Sportarten teilnehmen, für sich selbst herausfinden, welche Sportart Ihnen am besten zusagt.
Unseren Mitgliedern wünschen wir bei der Ausübung ihres Sports viel Freude und Erfolg. Neumitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen. Nutzen Sie die Breite unseres Sportangebotes. Ein Probetraining ist kostenlos. Kommen Sie in die Übungsstunden und wenden Sie sich an die Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter.
Wir freuen uns auf Sie.
Der Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,
Unsere Geschäftsstelle Am Obergraben 12 ist auch weiterhin geschlossen!
Durch das Hochwasser 2021 stand der Eingangsbereich 1,50 m hoch unter Wasser. Mit Hilfe einiger Mitglieder aus den Abteilungen, wurde im August 2021 eine Entrümpelung vorgenommen. Vielen Dank noch einmal an die Helfer!
Durch geschicktes Verhandeln mit der Stadt Hagen erhalten wir einen Zuschuss für die Renovierungsarbeiten. Im Moment renoviert die Fa. Illi den Eingangsbereich, das Treppenhaus und die 1. Etage. Es wird noch einige Zeit dauern, bis wir in der Geschäftsstelle wieder arbeiten können.
Sie können uns über unsere Email- Adresse TSV_Dahl@t-online.de oder telefonisch 02337 – 8181 (Walburga Nolte) erreichen.
Wir informieren Sie dann über die Web-Seite, wann die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
TSV Dahl 1878 e.V.
Der Vorstand
Weihnachten 2020
/in Verein /von antoniusDer Vorstand des TSV Dahl wünscht allen Mitgliedern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2021.
Die neue Corona-Schutzverordnung und Sportbetrieb
/in Verein /von antoniusDas Servicezentrum Sport hat uns die aktuellen Regelungen gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 30. Oktober 2020 für den Bereich Sport zugeschickt und bittet um zwingende Beachtung der Vorgaben und Bestimmungen:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
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