Wie schon im letzten Beitrag berichtet, bleibt die Sporthalle Volmetal während der Herbstferien geschlossen. Hier die neueste Email des Service-Zentrums Sport.


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportlerinnen und Sportler,
aus gegebenem Anlass und aufgrund der Vielzahl der Anfragen informiert Sie das Servicezentrum Sport darüber, dass der Großteil der Sportstätten für den Trainingsbetrieb auch in den Herbstferien zur Verfügung steht.
Wie bereits an die betroffenen Vereine mitgeteilt, stehen die vom Hochwasser betroffenen Sporthallen Quambusch, Turnhalle Eckesey, Turnhalle Katernberg (ehem. Regenbogenschule), Sporthalle Volmetal leider nicht zur Verfügung; Ebenso ist weiterhin die Halle 1 im SpZentrum Helfe gesperrt. Sobald es zu diesen Hallen weitere Informationen gibt, werden die betroffenen Vereine selbstverständlich umgehend informiert.

Die Turnhalle der FÖS Gustav-Heinemann (Franzstraße), die Turnhalle der Grundschule Goldberg und die Turnhalle des Ric.Huch-Gym. bleiben in den Herbstferien geschlossen; die beiden kleinen Turnhallen des Fichte-Gymnasiums stehen nur in der 1. Ferienwoche zur Verfügung.
Die Sportplätze/Stadien werden durchgängig geöffnet sein; die Bezirkssportanlage Haspe und das Erich-Berlet-Stadion/inkl. Kunstrasenplatz Kirchenberg sind in den Herbstferien jedoch erst ab nachmittags (14 Uhr) geöffnet.

Die aktuelle Corona-Schutz-VO NRW trifft eine zusätzliche Regelung für die Schulferien (anstehende Herbstferien 11. bis 24.10.):

  •  Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler gelten nicht als getestet, da in dieser Zeit keine Schultestungen stattfinden. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Sportangeboten drinnen grundsätzlich (und für Angebote draußen mit mehr als 2500 Teilnehmenden inkl. Besuchern) einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Test (Schnelltest) benötigen.

Für die vorgenannten Tests haben Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren. Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests durchgeführt werden können. Diese Testpflicht bedeutet für die Vereine bzw. die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen Mehraufwand, der jedoch unvermeidbar erscheint, wenn auch im Sport die 3-G-Regel konsequent eingehalten werden soll.

Wir bitten für die Ferienzeit um entsprechende Umsetzung!

Bitte informieren Sie die Trainingsgruppen Ihres Vereins und bleiben Sie alle gesund.

Viele Grüße,
Ihr Team des Servicezentrum Sport